Schwangerenvorsorge
Schwangerschaft, Geburt und Baby
Orientiert an den Mutterschaftsrichtlinien kann Ihre Hebamme die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Diese Untersuchungen sind dazu da, Mutter und Kind gesundheitlich zu kontrollieren und eventuelle Risiken rechtzeitig zu erkennen.
Mutterpass
Ihre Hebamme kann die Vorsorge alleine oder, wenn Sie möchten, im Wechsel mit Ihrer Frauenärztin durchführen. Für Ultraschalluntersuchungen oder bei auftretenden Komplikationen in der Schwangerschaft werden Sie an Ihre Frauenärztin oder eine Klinik überweisen.
Während der gesamten Schwangerschaft kann Ihre Hebamme Sie begleiten. Wenn Sie möchten, auch im Wechsel mit Ihrem Gynäkologen.
Schwangerenvorsorge
Die Untersuchungen nach Mutterschaftsrichtlinien sind
- * Ausstellung Mutterpass
- * Blutdruckkontrollen
- * Blut- und Urinuntersuchungen
- * Gewichtskontrollen
- * Überprüfung der Größe und der Lage Ihres Kindes
- * CTG-Kontrollen: Überwachung der kindlichen Herztöne und ggf. Wehen
Bei Beschwerden in der Schwangerschaft, die nicht medikamentös behandelt werden müssen, bietet die Hebamme Ihnen Hilfe mit alternativen Heilmethoden, wie z.B. Akupunktur und Homöopathie.
Infos zu gesetzlichen Leistungen
Die Vorsorgeuntersuchungen durch eine Hebamme ist fester Bestandteil der gesetzlichen Leistungen für Schwangere. Dies gilt auch für alle notwendigen CTG-Kontrollen, z.B. bei Terminüberschreitung.